Gründerzuschuss vom Arbeitsamt
Starte jetzt mit deinem kostenfreien Gründungscoaching!
mit der zertifizierten Coachin & Unternehmerin mit langjähriger Erfahrung
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Du bist arbeitslos und möchtest dein eigenes Unternehmen gründen? Mit dem Gründerzuschuss vom Arbeitsamt hast du die Chance, dein Business professionell aufzubauen – und das kostenfrei dank des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS)!
Zertifizierte Weiterbildung zum
Existenzgründercoach beim IfBC
(Stand 2024)
Als zertifizierte Existenzgründungsberaterin in Leipzig begleite ich dich auf dem gesamten Weg – von der Idee bis zum erfolgreichen Start. Ich zeige dir, wie du den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt optimal nutzt, um dein Unternehmen solide aufzubauen und langfristig erfolgreich zu sein.
Du bist aktuell arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
Du möchtest dich hauptberuflich selbstständig machen
Du hast Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II
Du benötigst Unterstützung bei Businessplan & Strategie
Unser Gründungscoaching hilft dir, alle Voraussetzungen zu erfüllen, um den Gründerzuschuss zu beantragen!
Dank der Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist das Coaching für dich komplett kostenfrei. Wir kümmern uns gemeinsam um den Weg von der Antragstellung bis zur Teilnahmebescheinigung.
Schritte zum Start:
Ergebnis: Du startest mit einem soliden Fundament, vermeidest typische Fehler und hast eine klare Roadmap für deine Selbstständigkeit.
Nutze deine Chance: Der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt macht deine Existenzgründung möglich!
Schnell & einfach starten:
Standort: Leipzig (Online-Coaching deutschlandweit möglich!)
Was ist der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt?
Der Gründerzuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit, die dir finanzielle Unterstützung für deine Existenzgründung bietet.
Kann ich das Coaching wirklich kostenlos nutzen?
Ja! Mit dem AVGS-Gutschein übernimmt das Arbeitsamt die kompletten Kosten für dein Gründungscoaching.
Wie lange dauert das Coaching?
Das hängt von deinen individuellen Bedürfnissen ab – in der Regel zwischen 4 und 8 Wochen.
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Idee funktioniert. Macht das Coaching trotzdem Sinn?
Auf jeden Fall! Wir prüfen gemeinsam dein Geschäftskonzept und helfen dir, es erfolgversprechend zu gestalten.
Von der Arbeitslosigkeit zum erfolgreichen Unternehmer
Der Weg in die Selbstständigkeit ist oft mit finanziellen Hürden gepflastert. Glücklicherweise bietet der deutsche Staat Unterstützung in Form des Gründerzuschusses vom Arbeitsamt an. Als Existenzgründercoach, der eng mit Arbeitsamt und Jobcenter zusammenarbeitet, habe ich zahlreiche Gründer bei diesem Prozess begleitet. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Gründerzuschuss wissen müssen – von den Voraussetzungen über den Antragsprozess bis hin zu Expertentipps für eine erfolgreiche Bewilligung. Der Gründerzuschuss kann der entscheidende Faktor sein, der Ihren Traum von der eigenen Firma in greifbare Nähe rückt, vorausgesetzt, Sie kennen die Spielregeln und vermeiden typische Fallstricke.
Der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt ist ein staatliches Förderprogramm, das arbeitslosen Menschen den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Es handelt sich um eine finanzielle Unterstützung, die Ihnen in der kritischen Anfangsphase Ihrer Gründung ein gewisses Maß an Sicherheit bietet. Der Gründerzuschuss ist keine Kreditform, sondern ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss – vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Bedingungen während des Förderzeitraums.
Die Idee hinter dem Gründerzuschuss vom Arbeitsamt ist einfach: Menschen, die arbeitslos sind, aber über eine tragfähige Geschäftsidee verfügen, sollen die Chance erhalten, sich selbstständig zu machen, anstatt weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen. Dies ist nicht nur für die Gründer selbst vorteilhaft, sondern auch für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, da erfolgreiche Gründungen neue Arbeitsplätze schaffen können.
Der Gründerzuschuss besteht aus zwei Phasen. In der ersten Phase erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe Ihres Arbeitslosengeldes plus einer Pauschale für Ihre soziale Absicherung. In der zweiten Phase reduziert sich die Förderung auf die Pauschale für die soziale Absicherung. Dies gibt Ihnen Zeit, Ihr Geschäft aufzubauen und erste Einnahmen zu generieren, bevor Sie vollständig auf eigenen Beinen stehen müssen.
Der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt, wie wir ihn heute kennen, hat eine interessante Entwicklungsgeschichte. Er löste im August 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (auch bekannt als „Ich-AG“) ab. Seitdem hat er sich als eines der wichtigsten Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik etabliert.
Über die Jahre wurden die Bedingungen und Modalitäten des Gründerzuschusses mehrfach angepasst. Die bedeutendste Reform erfolgte im Dezember 2011, als der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt von einer Pflicht- zu einer Ermessensleistung wurde. Dies bedeutet, dass die Bewilligung seitdem im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegt und kein Rechtsanspruch mehr besteht.
Trotz dieser Verschärfung bleibt der Gründerzuschuss ein äußerst wertvolles Instrument für angehende Unternehmer. Die Erfolgsquote von Gründungen mit Gründerzuschuss liegt deutlich über dem Durchschnitt aller Neugründungen, was die Wirksamkeit dieses Förderprogramms unterstreicht. Viele heute erfolgreiche Unternehmen haben ihre ersten Schritte mit Hilfe dieser staatlichen Unterstützung gemacht und konnten sich dadurch langfristig am Markt etablieren.
Die Frage nach der Berechtigung steht natürlich an erster Stelle. Um den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die grundlegendste Bedingung ist, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und noch mindestens 150 Tage Restanspruch vorweisen können. Dies bedeutet, dass der Gründerzuschuss in erster Linie für Menschen gedacht ist, die zuvor in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist Ihre fachliche und persönliche Eignung. Sie müssen nachweisen können, dass Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Ihr geplantes Unternehmen erfolgreich zu führen. Dabei spielen sowohl Ihre Ausbildung und berufliche Erfahrung als auch persönliche Eigenschaften wie Durchhaltevermögen und Organisationsfähigkeit eine Rolle.
Nicht zuletzt muss Ihre Geschäftsidee tragfähig sein. Dies bedeuten, dass Ihr Konzept realistisch und wirtschaftlich nachhaltig sein muss. Sie müssen darlegen können, dass Ihr Unternehmen langfristig am Markt bestehen und Ihnen ein ausreichendes Einkommen sichern kann. Die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee muss durch eine fachkundige Stelle, wie etwa die Industrie- und Handelskammer oder einen Steuerberater, bestätigt werden.
Es gibt auch Faktoren, die Sie von der Förderung durch den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt ausschließen können. Wenn Sie beispielsweise das Rentenalter erreicht haben oder bereits eine selbstständige Tätigkeit ausüben, ist eine Förderung in der Regel nicht möglich. Auch wenn Sie in den letzten 24 Monaten bereits eine Förderung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten haben, ist ein erneuter Gründerzuschuss ausgeschlossen.
Ein weiteres Ausschlusskriterium kann die Art der geplanten Selbstständigkeit sein. Der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt ist für hauptberufliche Selbstständigkeiten gedacht. Nebentätigkeiten oder Tätigkeiten mit einem sehr geringen Umfang werden in der Regel nicht gefördert. Zudem sollte Ihre Selbstständigkeit nicht in einem Bereich liegen, der als gesättigt oder überlaufen gilt, da dies die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee beeinträchtigen würde.
Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt nicht gewährt wird, wenn die selbstständige Tätigkeit erst nach Ablauf des Arbeitslosengeldanspruchs aufgenommen werden soll. Die Gründung muss während des Bezugs von Arbeitslosengeld I erfolgen. Zudem können formale Hindernisse wie fehlende Genehmigungen oder notwendige Qualifikationen dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, selbst wenn Ihre Geschäftsidee grundsätzlich überzeugend ist.
Der Weg zum Gründerzuschuss vom Arbeitsamt beginnt mit einem Beratungsgespräch bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler. In diesem Gespräch sollten Sie Ihre Gründungsabsicht mitteilen und sich über die genauen Anforderungen informieren. Es ist ratsam, diesen Schritt frühzeitig zu gehen, da der Antragsprozess Zeit in Anspruch nimmt und gründliche Vorbereitung erfordert.
Nach dem ersten Gespräch müssen Sie einen Businessplan erstellen, der Ihre Geschäftsidee detailliert beschreibt. Dieser Plan sollte eine Marktanalyse, eine Wettbewerbsanalyse, eine Marketing- und Vertriebsstrategie sowie eine realistische Finanzplanung enthalten. Die Erstellung eines überzeugenden Businessplans ist entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags auf Gründerzuschuss vom Arbeitsamt.
Mit Ihrem fertigen Businessplan müssen Sie sich an eine fachkundige Stelle wenden, die die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee beurteilt. Diese Stellungnahme ist ein zentraler Bestandteil Ihres Antrags. Fachkundige Stellen können unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Banken oder Steuerberater sein. Die Erstellung dieser Stellungnahme kann mit Kosten verbunden sein, die Sie selbst tragen müssen.
Nachdem Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erhalten haben, können Sie den formellen Antrag auf den Gründerzuschuss vom Arbeitsamt stellen. Dazu müssen Sie das entsprechende Antragsformular ausfüllen und zusammen mit Ihrem Businessplan, der Tragfähigkeitsbescheinigung und weiteren erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Agentur für Arbeit einreichen.
Der Antrag sollte idealerweise einige Wochen vor dem geplanten Gründungstermin gestellt werden, da die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt nicht rückwirkend gewährt wird. Sie dürfen sich also erst selbstständig machen, nachdem Ihr Antrag bewilligt wurde, es sei denn, Sie verzichten auf die Förderung für den Zeitraum vor der Bewilligung.
Nach der Einreichung des Antrags wird Ihr Arbeitsvermittler diesen prüfen und eine Entscheidung treffen. Da der Gründerzuschuss vom Arbeitsamt eine Ermessensleistung ist, spielt die Überzeugungskraft Ihres Businessplans und Ihres persönlichen Auftretens eine wichtige Rolle. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid, der die Höhe und Dauer der Förderung festlegt. Dies ist der offizielle Startschuss.